„Mein Kind wird schulpflichtig!“

Schulpflichtig sind die Kinder, die im Jahr der Einschulung bis zum 30.9. sechs Jahre alt werden. Für Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben. Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, können vorzeitig eingeschult werden, wenn sie die erforderliche Schulfähigkeit mitbringen. Die Entscheidung darüber trifft die Schulleiterin. Genaueres erfahren Sie hier
Information_Einschulungstermin_Januar_2023

Bereits etwa 15 Monate vor der Einschulung wird in den Kindergärten der  des Sprachstand Ihres Kindes festgestellt.

Kinder, denen sprachliche Unterstützung gut tut, nehmen schon vor ihrer Einschulung an der Sprachfrühförderung im Kindergarten teil.

Ungefähr ein halbes Jahr vor der Einschulung werden Sie mit Ihrem Kind zur Schulärztlichen Untersuchung ins Gesundheitsamt  eingeladen. Dabei wird festgestellt, ob Ihr Kind „schulreif“ ist, also ob seine körperliche, seelische und soziale Entwicklung den Schulbesuch ermöglicht.

Wenige Wochen vor der Einschulung, noch vor den Sommerferien, werden alle künftigen Schulanfänger zum „Schnuppertag“ in die Schule eingeladen. Ebenso findet für Sie der erste Elterninformationsabend in der Schule statt. Die Einschulungsfeier findet immer und in ganz Niedersachsen am ersten Samstag nach Schuljahresbeginn statt.

Hier finden Sie die Anmeldeformulare für unsere Schule
Anmeldeformular, Stand 01_2024
Schweigepflichtsentbindung Kiga-HGS